Laut Gesetzgeber soll der Standard der Aufstachelung zu Hass in sozialen Medien vorbeugen.
Das Projekt verpflichtet kommerzielle soziale Netzwerke, illegale Inhalte von ihren Servern zu entfernen. Nach Benachrichtigung der Behörden muss der Betreiber der Beschwerde unverzüglich nachgehen und den rechtswidrigen Beitrag innerhalb von 24 Stunden löschen. In unklaren Fällen hat er dazu sieben Tage Zeit. Die Wochenfrist kann in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen überschritten werden.
Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, auf seiner Website Formulare zu veröffentlichen, mit denen Bürger Beiträge rechtsverletzender Netzwerke melden können. Der Standard gilt hauptsächlich für Netzwerke wie Facebook, Twitter oder YouTube, nicht aber beispielsweise für E-Mail- und Messaging-Dienste. Der Standard gilt auch nicht für professionelle Portale, Online-Spiele oder Verkaufsserver.
Angst vor Meinungsfreiheit
Facebook-Beamte haben bereits angekündigt, dass sie in Deutschland ein spezielles Team mit mehreren Hundert Personen zusammengestellt haben. Es überwacht Nachrichten, die möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen.
Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, drohen eine Geldstrafe von bis zu fünf Millionen Euro (130 Millionen Kronen) für die Person, die für die Bearbeitung von Beschwerden über illegale Inhalte verantwortlich ist, und eine Geldstrafe von bis zu 50 Millionen Euro für das gesamte Unternehmen. Jedes soziale Netzwerk, egal wo es seinen Sitz hat, muss einen Ansprechpartner in Deutschland haben, an den es sich wenden kann.
Kritiker befürchten, dass der Standard zu einer übermäßigen Löschung von Social-Media-Beiträgen führen könnte. Ihrer Meinung nach wird dies die Meinungsfreiheit gefährden.