Die Gaspipeline Nord Stream 2 soll über den Grund der Ostsee Erdgas von Russland nach Deutschland liefern. Die Pipeline ist fertig, muss aber noch in Deutschland zertifiziert werden, um in Betrieb gehen zu können. Das Land hat bis Anfang Januar Zeit für die Zertifizierung. Sobald sie ihre Empfehlung herausgegeben hat, wird sie diese an die Europäische Kommission (EK) weiterleiten, die einen weiteren Monat Zeit hat, um darauf zu reagieren.
Ohne Genehmigung der Nord Stream 2-Pipeline dürfen sie nicht auf den deutschen Markt. Dem Lieferanten droht ein Bußgeld.
Gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union müssen Pipelinebetrieb und Gasverteilung ausreichend getrennt werden. Nach Angaben der Bundesnetzagentur hat sich das Schweizer Unternehmen Nord Stream 2 AG mit Unterstützung des russischen Gaskonzerns Gazprom entschieden, nur für den deutschen Teil der Gaspipeline eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht zu gründen. Sie soll Eigentümerin des deutschen Teils der Gasleitung werden und diese betreiben.
Das Büro teilte jedoch am Freitag mit, dass es das Genehmigungsverfahren aussetzt, bis die Übertragung der Kernvermögenswerte und der Humanressourcen an die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist. Wenn dies geschieht, kann das Vertrauen fortgesetzt werden. Aber die Zeit dafür läuft im Januar ab.
Auch die Europäische Kommission wird warten
Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht für das Projekt gebe, könne es weitere vier Monate dauern, bis die Europäische Kommission dazu Stellung nehme, teilte die Datenschutzbehörde mit. Danach hat die deutsche Netzagentur weitere zwei Monate Zeit, um über die Genehmigung des Projekts zu entscheiden.
Theoretisch kann die Entscheidung vom Standpunkt der Kommission abweichen. Deutschland müsste dann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt werden. Ob die Zertifizierungsentscheidung der deutschen Behörde mit EU-Recht vereinbar ist, müssten dann die luxemburgischen Richter entscheiden.