Derzeit sieht das Gesetz in Deutschland nur vor, dass Menschen das Recht auf Zugang zum Internet haben. Da es sich um ein mehrere Jahre altes Dokument handelt, steht dort 56 kbps oder 0,056 Mbps.
Nahezu alle Angebote auf dem Markt bieten derzeit eine höhere Geschwindigkeit. Genau aus diesem Grund wollte der deutsche Gesetzgeber gesetzlich festhalten, dass die Deutschen ein Recht auf schnelles Internet haben. Auch die gesetzlich festzulegende Grenze wird Gegenstand weiterer Verhandlungen sein.
Es wird Bußgelder geben. Hunderte von Anbietern melden immer noch keine Internetgeschwindigkeit
Internet und PC
Laut dem Kommunal-Server ist jedoch vorgesehen, dass die Mindestgeschwindigkeit auf 50 Mb/s festgelegt wird.Der Kompromissvorschlag würde von einem Wert von 30 Mb/s ausgehen. Er wird einzelne Benutzer in zwei Gruppen aufteilen – 20% werden es sein vertreten durch Benutzer mit den schnellsten Verbindungen, und alle anderen gehören zur zweiten Gruppe (80 %). Das Amt berechnet dann die Mindestparameter aus der zweitgenannten Gruppe.
Daher wird ein erheblicher Teil der schnellsten Verbindungen aus der Statistik ausgeschlossen, und im Gegenteil, alle langsamsten werden aufgenommen, was den erhaltenen Wert stark verzerren kann. Der Kommunal-Server präzisiert daher, dass daher auch Verbindungen mit Downloads von weniger als 20 Mb/s unter dem Begriff „schnelles Internet“ aufgeführt werden können.
Die Opposition will noch schnellere Netze
Dies wurde von der Opposition kritisiert. „Wir sollten uns nicht mit Geschwindigkeiten unter 100 Mbit/s im Download und unter 50 Mbit/s im Upload zufrieden geben“, sagt Anke Domscheit-Berg, Expertin für Netzdienste der postkommunistischen Linken. Eine schnelle Internetverbindung sei ihrer Meinung nach absolut entscheidend für die Entwicklung Deutschlands.
37 % der deutschen Haushalte und Unternehmen nutzen bereits Gigabit-Internetanschlüsse, also Internet mit einer Downloadgeschwindigkeit von 1000 MBit/s.