„Es hängt von der Auslegung des Gesetzes ab, aber es gibt eine Ausnahme, die besagt, dass die Registrierungspflicht und damit das Kennzeichen nicht für Fahrzeuge gilt, die nicht mit mindestens einem Platz für s ausgestattet sind. Diese Ausnahme gilt also für Einräder und Elektrofahrzeuge Roller zum Beispiel, aber Vorsicht, nur wenn sie keinen Sitzplatz haben.Ob es ein Führerschein ist, ein “Führerschein” für ein Auto oder ein Moped, also Gruppe B oder irgendein “Ačko”, sollte jedem genügen, der fährt im Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung kennen und befolgen müssen, was übrigens durch Prüfungen und damit Erlangung des Führerscheins nachgewiesen wird, scheint mir also keine unlogische Forderung des Staates zu sein, besonders wenn man stärkere Maschinen berücksichtigt und ihre Fähigkeiten.
Natürlich gehört der Helm zum Kopf, dazu gehört neben dem Gesetz auch der gesunde Menschenverstand. Noch komplizierter wird es bei der zwingenden Haftung, allerdings ist eine Novellierung der Vorschriften für die gesamte EU in Vorbereitung, die eine Haftung für alle stärkeren Scooter vorschreibt. Daher sollte diesbezüglich auf Initiative der Europäischen Union schrittweise eine Ordnung geschaffen werden. Aktuell bieten einige Versicherungen solche Versicherungen an, die Frage ist aber die Leistung selbst im Falle eines Unfalls, denn nach Studium der AGB habe ich festgestellt, dass diese Art der Versicherung der Verkehrspolizei mehr Papier verschafft als eine richtige Versicherung .
Meiner Meinung nach hinken die Vorschriften in der gesamten Europäischen Union der Realität hinterher und die staatlichen Institutionen reagieren sehr langsam auf die neuen Möglichkeiten, die die individuelle Elektromobilität bietet. Offensichtlich sind stärkere Elektroroller sinnvoll. Sie sind äußerst effizient und umweltfreundlich.“